Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 7 AO.
Das Ziel, des Unternehmens ist die Bildung, Erziehung von Jugendlichen und Erwachsenen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III, Coaching für die Berufsorientierung für Jugendliche und Erwachsene
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW), z.B. Ausbildung/Weiterbildung zum Pflegehelfer oder zum Erzieherhelfer.