Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Absicherung von Großveranstaltungen, der Personenschutz sowie der Vertrieb von Alarm- und Brandschutzanlagen sowie alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 a GewO (Bewachungsgewerbe, Objekt- und Geländeüberwachung sowie Beratung und Sicherheitskonzepterstellung.