Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in den Bereichen Personal, Employer Branding, Digital Content und Social Media. Es entwickelt maßgeschneiderte Strategien zur Stärkung der Arbeitgebermarke, optimiert Personalprozesse, erstellt und verwaltet digitalen Content und führt zielgerechte Social Media Kampagnen durch. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.