Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von humanitärer Hilfe in Konflikt- und Katastrophengebieten im weiteren Sinne, insbesondere die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit i.S. des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO sowie die Förderung mildtätiger Zwecke zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen i.S. des § 53 AO.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung von Unterkünften und Zeltstädten in Krisengebieten zum Schutz von Flüchtlingen im eigenen Land und der hilfsbedürftigen Bevölkerung. Die Errichtung und Instandhaltung von sanitären Anlagen in Krisengebieten zum Schutz von Flüchtlingen im eigenen Land und der hilfsbedürftigen Bevölkerung.