Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von Portfolios für Agenturen, die Handelsvertretung im Bereich Door2Door, der Displayvertrieb für Werbeflächen sowie die Handelsvertretung, insbesondere die Vermittlung von Strom-, Gas- und Telekommunikationsverträgen auf Provisionsbasis.