Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Online- und Offline-Handel mit Elektro-, Elektronik- und IT-Artikeln, IT- und Softwareentwicklung, Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, insbesondere IT-Dienstleistungen, sowie von Onlinewerbung. Zudem vertreibt die Gesellschaft kommissionsweise Ware der in Satz 1 bezeichneten Art für Dritte.