Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen auf eigene Rechnung, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften nebst Übernahme der persönlichen Haftung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.