Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens-, EDV- und IT-Beratung und die Entwicklung, Erstellung, Einführung, Anpassung und Wartung von digitalen Daten- und Softwareprodukten, sowie die Durchführung von Schulungen und Coachings, soweit eine gesetzliche Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist. Außerdem der Betrieb einer Agentur für spezialisiertes Personal und berufliches Coaching inkl. damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die Verwaltung von eigenem und gesellschaftereigenem Vermögen einschließlich der Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, das Halten und Verwalten von bestehenden und noch zu erwerbenden Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.