Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, vorranging die wirtschaftliche und verlegerische Unterstützung der gemeinnützigen Grimm-Sozietät zu Berlin e. V., gegr. 1991, in ihrem gesamten Tätigkeitsgebiet, insbesondere bei konventionellen und digitalen wissenschaftlichen Publikationen. Der Unternehmenszweck wird durch Verlags-, Vermietungs-, Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit realisiert. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht und die von der Gesellschaft durchgeführten Veranstaltungen und Ausstellungen sind der Allgemeinheit zugänglich.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.