Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb und der Verleih von Film und Tonmaterial, die Bereitstellung von Film- und Videomaterial für verschiedene Plattformen und Medien, die Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für Bewegtbildproduktionen, die Verwertung von Urheberrechten und Lizenzen im Zusammenhang mit Bewegtbild- und Toninhalten, die Eingehung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Projekten.