Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Keramikeinzelhandels, eines (Keramik-) Malstudios, einer Kunstakademie und eines Brennservices für Keramik- und Tonprodukte, die Vermietung von Mal- und Seminarräumen sowie Werkstätten, die Organisation und Durchführung von Kunstveranstaltungen, der Handel mit Getränken, die nichterlaubnispflichtige Beratung und Anleitung bei der Herstellung von Dekorationsgegenständen, das systemische Coaching, die Veranstaltung und Durchführung von Seminaren sowie die integrative Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen als Mediator.