Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Finanzierung, der Verkauf und Vertrieb von Kunst im weitesten Sinne, inklusive unter anderem bildender Kunst, Musik, Film, Neue Medien, Musikvideos, Merchandise; das Künstlermanagement, die Vermietung von Atelierräumen sowie die Organisation von Kunstausstellungen und entgeltpflichtige Veranstaltungen, inklusive Konzerten.