Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Industrieunternehmen im Zusammenhang mit dem Einbau von Kabelbäumen und verwandter Systeme und Komponenten in Kraftfahrzeuge sowie die Vermittlung von Verträgen zwischen Herstellern und Abnehmern solcher Systeme; die Vertretung und Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen und Personal-Recruiting; der Kauf und die Verwaltung von Immobilien.