Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants und Speisewirtschaften, Handel, Im- und Export von Lebensmitteln sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Kulturaustausches zwischen Deutschland und asiatischen Ländern zuzüglich etwaiger damit im Zusammenhang stehender Nebenleistungen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und derartige Unternehmen vertreten, insbesondere die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin übernehmen.