Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen auf dem Gebiet der Buchführungshilfe mit Leistungen gem. § 6 Abs. 3 und 4 StBerG, wie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, Fertigung von Lohnabrechnungen, Büroservice und -organisation, Post und Sekretariatsservice, sowie alle Hilfsgeschäfte hierzu, sowie die Beratung und Schulung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Unternehmens- sowie Projektmanagement, Arbeitsorganisation und Digitalisierung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.