Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von administrativen, organisatorischen und unterstützenden Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Strukturierung, Organisation und Betreuung von Vermögenswerten und Beteiligungen. Eigene Investitionstätigkeiten werden nicht ausgeübt, und es werden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder anderen gesetzlichen Vorschriften erbracht.