Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von Kontakten zwischen Investoren und afrikanischen Jungunternehmen, die Förderung und Moderation des Gedankenaustausches und die Etablierung einer Plattform zur Erleichterung und Pflege solcher Kontakte. Nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.