Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung, die wirtschaftliche Beratung anderer Unternehmen sowie die Verwaltung und Betreuung von Immobilien und die Beratung bei Grundstückskäufen und -verkäufen ohne Vermittlungsleistungen.