Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, vornehmlich im Immobilienbereich. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Tätigkeiten im Bauträgerbereich, insbesondere Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a Gewerbeordnung (GewO), wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b GewO.