Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Reisebüros mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten und die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen. Beratung und Dienstleistung im Wirtschafts- und
Sozialbereich; Ankauf und Verkauf von Immobilien aller Art und grundstücksgleichen Rechten sowie von Rechten daran; die Baubetreuung und Entwicklung von Bauvorhaben sowie alle sonstigen Geschäfte, die dem Erreichen des Gesellschaftszweckes dienen Ferner: die Verrichtung von Hausmeisterdiensten; der Einbau von Baufertigteilen; die Erbringung von Leistungen im Bodenlegergewerbe, im Holz- und Bautenschutzgewerbe, im Fugergewerbe; die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie alle sonstigen Geschäfte, die dem Erreichen des Gesellschaftszwecks dienen.
Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind, sind vom Gesellschaftszweck ausgenommen.