Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von einem oder mehreren Unternehmen (Zielunternehmen) sowie das Erbringen von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gegenüber dem oder den Zielunternehmen, soweit es hierfür einer behördlichen Genehmigung nicht bedarf, sowie die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung anderer Unternehmen im In- und Ausland sowie die Beteiligung an solchen, die Übernahme der Geschäftsführung in den direkt und indirekt gehaltenen Unternehmen sowie in Drittgesellschaften im In- und Ausland sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, sowie die Veräußerung von Vermögen, insbesondere Immobilien, im In- und Ausland auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung.