Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Religion, insbesondere die Erlebbarmachung des christlichen Glauben durch unter anderem die Unterhaltung einer interaktiven und informatorischen Internetplattform, die Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bereits existierenden christlichen Organisationen im Bereich Projekt und Eventmanagement sowie digitalem Marketing, und dem Erwerb und der Verwaltung von Lizenzen für christliche Inhalte insbesondere im Bereich Medien (u.a. Film, Theater, Musik) zu diesen Zwecken.
Außerdem verfolgt die Gesellschaft kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO, indem sie Religionsgemeinschaften in der Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts selbstlos fördert.