Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung und Konzeption von Beteiligungsangeboten, der Auswahl von Investments, dem Halten von Beteiligungen an geschlossenenen Fonds bzw. Investmentkommanditgesellschaften, dem Fonds- und Assetmanagement von geschlossenen Fonds bzw. Investmentgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, soweit diese keiner Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. Die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Übernahme oder Vertretung anderer Unternehmen mit einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.