Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, die Herstellung und der Vertrieb von Getränken und Lebensmitteln, Catering sowie der Betrieb von Gastronomiebetrieben mit Restaurant, Bar, Lounge und Außenterrasse, Durchführung und Planung von Veranstaltungen, sowie die Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von gastromischen Produkten und Zubehör.