Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb und den Verkauf von Immobilien im In- und Ausland, sowie deren Vermietung oder Verpachtung und dies sowohl im privaten wie im geschäftlichen Umfeld. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung werden darüber hinaus erlaubnisfreie Dienstleistungen im Bereich Administrative Verwaltung, Facility Management, Concierge Service und weitere operative Dienstleistungen und Aufgaben (z.B. Koordination von Dienstleistern, Bürotätigkeiten, Rechnungserstellung, Kundenbetreuung) angeboten.