Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung. Die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere Planung, Steuerung und Koordination sowie Revisionsdienstleistungen für Unternehmen im unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitz der Gesellschaft.