Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten im Bereich des Gastgewerbes, insbesondere von Sandwiches, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Lebensmitteln, weiterhin die Dienstleistung, die mit dem Verkauf der hergestellten Waren an verschieden Orten einhergeht sowie verwandte Geschäfte, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte.