Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in allen Angelegenheiten der Vermögensbildung, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Die Beteiligung an inländischen Immobilienprojekten im Wege der Finanzierung. Ausgenommen sind Tätigkeiten die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind. Gegenbstand des Unternehmens ist ausßerdem der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung und der Verkauf eigenen Grundbesitzes und grundstückgleicher Rechte; ferner Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Vertägen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, des Weiteren die Projektentwicklung.