Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauplanung, Durchführung von Bauarbeiten im Rahmen von Trockenbauarbeiten, Einbau genormter Baufertigteile, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Estrichlegen, Bodenlegearbeiten sowie Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) und Malerarbeiten. Ausführung von Bauleistungen im Bauhaupt- und -nebengewerbe als Generalunternehmer durch Vergabe an qualifizierte Nachunternehmer.