Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, haushaltsnahe Dienstleistungen/Haushaltshilfe; die Unterstützung und Entlastung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen steht im Vordergrund.