Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb, die Vermarktung, der Vertrieb, die Wartung, die Lizenzierung von Programmen und insbesondere Apps für mobile Endgeräte im Bereich Freizeit, insbesondere Gastronomie und Reisen und alle damit im Zusammenhang stehenden und/oder den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten.