| Gegenstand | Das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Weiter die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Medien, insbesondere das Planen, Kalkulieren, Drehen und Schneiden von diversen Medienproduktionen (TV, Image, Social Media) sowie die Betreuung von Unternehmen und Verbänden in Medienfragen und bei deren Medienproduktionen. |