Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Distribution und Vermarktung von Kinofilmen sowie verwandten audiovisuellen Inhalten. Dies umfasst die Entwicklung von Drehbüchern, die Finanzierung von Filmprojekten, die Organisation von Dreharbeiten, die Postproduktion, den Vertrieb in Kinos, Fernsehsendern und digitale Plattformen sowie die Vermarktung der Filme weltweit, den Erwerb und Handel von Auswertungsrechten aller Art und von allen vorbeschriebenen Erzeugnissen, Co-Produktionen im eigenen und fremden Namen sowie alle branchenüblichen Nebengeschäfte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft verwandte Tätigkeiten wie die Produktion von Werbespots, Musikvideos oder anderen audiovisuellen Inhalten ausüben.