Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion, Verwertung und Vermarktung audiovisueller Inhalte sowie damit verbundener Geschäfte, insbesondere im Bereich Film- und Serienproduktion, Online-Content und Comics, Management und Vermarktung von Talenten sowie die Erstellung und der Betrieb von Internetpräsenzen, E-Commerce Plattformen, inklusive Affiliate Marketing und Social Media Kanälen; jeweils mit allen dazugehörenden Tätigkeiten, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.