Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung der Aufgaben als Holdinggesellschaft für direkte und indirekte Beteiligungsgesellschaften, Kaufen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Unternehmensanteilen und Immobilien (kein gewerblicher Handel von Immobilien) sowie Sanierung von Immobilien, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Rechnung Dritter. Erbringung von Dienstleistungen und Managementleistungen rund um die Beteiligungen und Immobilien.