Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Durchführung von Geschäften in diesem Zusammenhang. Geschäfte, deren Ausführung behördliche Genehmigungen erfordern, betreibt die Gesellschaft nicht.