Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage sowie die Geschäftsbesorgung für Tochterfirmen. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung des Konzernkreises. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Des Weiteren bietet die Holding Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beratung und Coaching für die verschiedenen Wirtschaftszweige an.