Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme, Veräußerung und Halten von Beteiligungen aller Art, die sonstige Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen sowie alle direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Aktivitäten im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Übernahme von Geschäftsführungs-Aufgaben sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.