Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere für verbundene Unternehmen im Bereich des Managements und der zentralen Verwaltung, insbesondere durch die Erbringung von Buchführungsarbeiten, Lohnabrechnungen, An- und Vermietungen von Immobilien sowie beweglichen Wirtschaftsgütern usw. sofern diese Dienstleistungen nicht erlaubnispflichtig sind.