Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausgabe, Vertrieb und Verwaltung von eigenen Gutscheinen und gutscheinähnlichen Rechten; Erbringung von damit zusammenhängenden Dienst- und Beratungsleistungen für andere Unternehmen, insbesondere zur Incentivierung von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern sowie zur Absatzförderung; Erwerb und Veräußerung von Gutscheinprodukten anderer Emittenten; Entwicklung und Betrieb von Online-Plattformen und Apps zur Veräußerung und Vermittlung von Gutscheinprodukten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem ZAG und KWG.