Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wirtschaftsberatung jeglicher Art sowie der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ferner die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalanlagen.