Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung und Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Finanzprodukten, Gesellschaften jeglicher Art sowie Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien jeglicher Art sowie Verträgen und Vermögenswerten für eigene Rechnung und im eigenen Namen, mit Ausnahme von Geschäften oder Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einer Erlaubnis bedürfen, sowie Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen jeglicher Art, insbesondere in der Gründungs-, Wachstums- und Stabilisierungsphase.