Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Generalunternehmens in der Baubranche, insbesondere die Bauplanung und Baubegleitung, die Bauausführung, der Innenausbau unter Vermittlung aller zulassungspflichtigen Tätigkeiten an Subunternehmer, der Hausmeisterservice, insbesondere die Gebäudereinigung und die Vornahme minderhandwerklicher Reparaturen, das Gebäudemanagements sowie die Erbringung von handwerksähnlichen Leistungen, insbesondere die Bautrocknung, Bodenlegearbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen, Tankschutzarbeiten und Fugerarbeiten im Hochbau.