Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme, der Besitz und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Anteilen an Management-, Projekt-, Betriebs-, Investitions- und Fondsgesellschaften jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ferner kaufmännische Dienstleistungen für Beteiligungsgesellschaften. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem KWG erfordern.