Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, der Verkauf und die Vermarktung von geistigen Eigentumsrechten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Musik und digitale inhalte in schriftlicher, visueller und audiovisueller Form. Dies umfasst künstlerische Geschäftstätigkeiten wie die kommerzielle Vertretung von Künstlern und die Aufnahme, Vermarktung und Werbung für Musik und audiovisuelles Material. Es beinhaltet auch Marketingaktivitäten wie die Erstellung von Online- und Offline-Marketingkampagnen, die Organisation von Veranstaltungen und öffentlichen Shows sowie die Erstellung und Förderung von digitalem Inhalt, Webportalen, Software und Dienstleistungsprodukten in den Bereichen Analytik.