Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Der Geschäftsgegenstand umfasst insbesondere die Übernahme, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Förderung des Unternehmenserfolgs, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.