Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Vertretung bei Handelsgesellschaften, insbesondere solchen, deren Unternehmensgegenstand Nutzung, Verwaltung und Vermietung von Grundstücken bzw. Grundstücksanteilen ist, die sich im eigenen Vermögen der betreffenden Gesellschaft befinden.