Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Vertriebskonzepten und Marketingstrategien sowie das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und der Erwerb, die Verwaltung, Steuerung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.