Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen von Immobilien (Wohnräume, gewerbliche Räume), Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Darlehen gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO; Erwerb Halten und Verwalten von Immobilien; Entwicklung & Projektierung von Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Grundstücken; Sanierung sowie die Vermittlung von Bau- und Sanierungsleistungen; Import & Export sowie Vertrieb und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baustoffe, Möbel, Textilien, Elektronik; Planung und Vertrieb von Laden-, Praxis- und Laboreinrichtungen, Möbeln und verwandten Einrichtungsgegenständen sowie der Handel mit solchen sowie den Einbau von Baufertigteilen; Verkauf und Vertrieb von Ladeneinrichtungserzeugnissen jeglicher Art; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen