Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Softwareprodukten und Technologieprodukten, der Erwerb von Vertriebslizenzen für alle Produkte, der Abschluss von Verträgen in allen Bereichen der Informationstechnologie mit inländischen und ausländischen Unternehmen, die Gründung von Partnerschaften im Bereich Technologie und deren Ausgestaltung.